Aktuelles auf einen Blick

 Ab sofort erkennen wir keine Ahnentafeln, Zuchttauglichkeiten o.ä. mehr vom KGFD e.V.
(Klein- und Großhundefreunde Deutschland e.V.) an.
Des Weiteren werden Züchter dieses Vereins nicht mehr zu Seminaren zugelassen.

2024

 

Das Zuchtbuchamt ist vom 22.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 geschlossen.

 

2023


Das Zuchtbuchamt ist vom 22.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 geschlossen.



 

Ab sofort erkennen wir keine Ahnentafeln, Zuchttauglichkeiten o.ä. mehr vom ICR e.V. 
(Internationaler Club für Rassehunde und Katzenzucht e.V.) an.

 

Des Weiteren werden Züchter dieses Vereins nicht mehr zu Seminaren zugelassen.

 

 


Das Zuchtbuchamt ist vom 28.07.2023 bis einschließlich 10.08.2022 geschlossen.

Bei Fragen in dieser Zeit wenden Sie sich bitte telefonisch an den 2. Vorstand oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.



Das Sommerfest und die Mitgliederversammlung am 24.06.2023 waren ein voller Erfolg für alle teilnehmenden Mitglieder.


Bei der Mitgliederversammlung wurden folgende Punkte für die Zuchtordnung (einstimmig) neu beschlossen:


1. Rüden dürfen nur noch bis zum vollendeten 9 Lebensjahr zur Zucht eingesetzt werden. Ausnahme besteht mit Anfrage an den Vorstand, wenn der Rüde ein ärztliches Attest über seinen Gesundheitszustand (u.a. Samenqualität) erbringen kann.

2. Es werden keine Ahnentafeln für ungeplante Würfe/ Welpen ausgestellt. Bei einer Wiederholung eines ungeplanten Wurfs, muss das Mitglied mit dem sofortigen Rauswurf rechnen. ('Ups-Wurf')

3. Bei wiederholten Missbildung Entstehungen in einem Wurf aus gleicher Verpaarung, müssen beide Elterntiere umgehend aus der Zucht genommen werden.

4. Nach zwei mit nachweisen behafteten Beschwerden über ein Mitglied, muss das Mitglied mit dem sofortigen Rauswurf rechnen.

5. Probewürfe  benötigen die Zustimmung des Vorstands. Die Anfrage für einen Probewurf muss begründet werden.

6. Linienzucht bedarf der Genehmigung durch den Vorstand. Wenn eine Genehmigung vorliegt und der Wurf erfolgt, müssen die Welpen bis zur vollendeten 14 Lebenswoche beim Züchter verbleiben. Der Züchter ist dazu verpflichtet, in jeder angefangenen Lebenswoche eine Dokumentation über Allgemeinzustand jedes einzelnen Welpen dem Vorstand zu erbringen.

7. Wenn eine Hündin zwei Kaiserschnitte hatte, ist sie umgehend aus der Zucht zu nehmen.

8. Bei jeder Wurfmeldung mit einem Merle Part, muss von dem anderen Elternteil ein Non-Merle Test vorgelegt werden.

9. Rassespezifische Untersuchungen wurden wie folgt abgeändert:

- PRA für alle Merle Hunde

- neben der PL ist nun auch die Herzuntersuchung für den Chihuahua Pflicht

Neue Bankverbindung ab 01.05.2023

EBF e.V.

IBAN: ES21 0073 0100 5507 8584 9800
BIC: OPENESMMXXX


Unser Bankkonto befindet sich nun bei einer Spanischen Bank, da die Vereinskonditionen dort wesentlich besser sind.

Da sich Spanien zudem in der EU befindet ist es rechtes. 

Es darf jeder Verein, jede Privatperson und jede Firma ein Konto in der ganzen EU führen.

Zudem ist unser Konto nun genau wie unser Dachverband im gleichen Land ansässig.


Das Zuchtbuchamt ist vom 22.02.2023 bis einschließlich 03.03.2023 geschlossen.


2022

Das Zuchtbuchamt ist vom 14.07.2022 bis einschließlich 24.07.2022 geschlossen.



Das Zuchtbuchamt ist vom 27.04.2022 bis einschließlich 01.05.2022 geschlossen.


2021

Mitgliederversammlung vom 17.04.2021 

Bei der Mitgliederversammlung wurden folgende allgemein Punkte (einstimmig) neu beschlossen:

1. Die Farbe und das Material der Ahnentafeln wird sich ändern, von Marmoroptik auf Weiß Hochglanz.

2. Die Gebührenordnung wird abgeändert:

- Mitgliedsbeitrag : 15,00€ (jährlich)

- Zwingerschutz : 15,00€ (einmalig)

- Ahnentafeln : 18,00€ (pro Welpe)

- Bild in Ahnentafeln : 2,50€ (pro Ahnentafel)


2020

- Gründung des Vereins -

Amtsgericht Aschaffenburg
Register-Nr.: VR200785